Bildungskarenz für Gesundheitsausbildungen (Ö)
Du bist berufstätig und möchtest eine Aus- oder Weiterbildung im Gesundheitsbereich machen?
In Österreich gibt es die Möglichkeit dafür in Bildungskarenz zu gehen und eine berufliche Auszeit zu nehmen.
Zu den Voraussetzungen zählen hier in erster Linie ein aufrechtes Arbeitsverhältnis und das Einverständnis deines Arbeitgebers/deiner Arbeitgeberin. Diese/r muss dich für die Dauer der Bildungskarenz freistellen.
Die wichtigsten Infos zur Bildungskarenz haben wir hier für dich zusammengefasst:
Finanzielle Förderung
Während der Bildungskarenz kannst du unter bestimmten Voraussetzungen ein Weiterbildungsgeld vom AMS bekommen. Dieses entspricht der Höhe des Arbeitslosengeldes, beträgt jedoch mindestens 14,53 Euro pro Tag. Den Antrag auf Weiterbildungsgeld musst du direkt beim AMS stellen. Du bekommst das Weiterbildungsgeld frühestens ab dem Tag der Antragsstellung, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Zum Weiterbildungsgeld darfst du auch etwas dazu verdienen – allerdings maximal bis zur Geringfügigkeitsgrenze (im Jahr 2024: 518,44 € pro Monat). Wenn du während einer Ausbildung Einkommen erzielst, darf dieses das 1,5-fache der Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten, um Anspruch auf Weiterbildungsgeld zu haben.
Es besteht kein Anspruch auf Sonderzahlungen und der Urlaubsanspruch wird anteilig verkürzt.
Dauer der Bildungskarenz
Welche Kurse werden anerkannt?
Grundsätzlich werden alle Aus- und Weiterbildungen anerkannt, die dich beruflich weiterbringen, wobei es immer vom Einzelfall abhängt, ob diese als beruflich relevant eingestuft werden.
Dabei spielt es keine Rolle, ob du dich im In- oder Ausland weiterbildest.
Was muss ich nachweisen?
Bei einem Ausmaß von mind. 20 Wochenstunden inkl. Lernzeiten musst du diese schriftlich nachweisen, z.B.: mit Kursbesuchsbestätigungen. Bei elterlichen Betreuungspflichten (Kinder unter 7 J.) genügt der Nachweis über 16 Wochenstunden, wenn keine darüber hinausgehende Kinderbetreuungsmöglichkeit besteht.
Bildungskarenz nach Bezug von Kinderbetreuungsgeld
In diesem Fall kannst du das Weiterbildungsgeld nur dann bekommen, wenn du unmittelbar nach Ende des Kinderbetreuungsgeldbezugs in Bildungskarenz gehst. Das bedeutet: Die Ausbildung muss unmittelbar an den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes anschließen, d.h. am nächsten Tag beginnen.
Aus einem Elternkarenzurlaub ohne Bezug von Kinderbetreuungsgeld kann zwar arbeitsrechtlich eine Bildungskarenz vereinbart werden, allerdings steht dir dann kein Weiterbildungsgeld zu.
Kündigung während der Bildungskarenz
In der Bildungskarenz besteht kein gesetzlicher Kündigungsschutz. Durch eine Arbeitgeberkündigung wird zwar die Bildungskarenz beendet, es besteht jedoch weiterhin Anspruch auf Weiterbildungsgeld bis zum Ende der Maßnahme.
Auch ein berechtigter Austritt führt nicht zum Verlust deines Weiterbildungsgeldes. Beendest du dein Arbeitsverhältnis aber freiwillig (einvernehmliche Auflösung, Selbstkündigung) während der Bildungskarenz, so endet damit auch der Anspruch auf Weiterbildungsgeld! Eine berechtigte Entlassung führt ebenfalls zum Verlust des Anspruches auf Weiterbildungsgeld.
Tipps zur Bildungskarenz für Gesundheitsausbildungen
Vorab nachfragen
Erkundige dich schon vorab bei deiner regionalen AMS-Geschäftsstelle, ob dein Weiterbildungswunsch gefördert werden kann und die Voraussetzungen erfüllt sind.
Zeitraum beachten
Achte darauf, dass Beginn und Ende des Kurses auch mit Beginn und Ende deiner Bildungskarenz zusammenfällt.
Vor- und Nachbereitung
Für Vor- und Nachbereitungszeiten (max. 4 Wochen bei einjähriger bzw. 1 Woche bei kürzerer Bildungskarenz) – sowie Unterbrechungen – bekommst du nur unter bestimmten Voraussetzungen Weiterbildungsgeld. Sprich deine/n AMS-Betreuer/in vorab darauf an.
Quelle: Bildungskarenz | Arbeiterkammer
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400h | 9 Monate | Nächster Start: 05. Mai 2025
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